Ohne den Kran wären viele moderne Baustellen kaum vorstellbar. So müssen schwere Bauteile bewegt werden, die nur dank der heutigen Fahrzeugtechnik zum Ziel zu bringen sind. Gesteuert wird der Kran von einem Kranführer – er muss vor dem Besteigen der Kanzel jedoch eine Ausbildung absolvieren.
Der Kranführer: Ein Beruf mit Verantwortung
Die Tätigkeit des Kranführers besteht zumeist darin, schwere Lasten auf den Baustellen zu manövrieren und den am Boden stehenden Arbeitern zu helfen. Damit ist sehr viel Verantwortung verbunden. So ist etwa an die oft tonnenschweren Betonplatten oder die viele einhundert Kilogramm wiegenden Sandkübel zu denken, die auf dem Bau zum Bestimmungsort befördert werden müssen. Ein solches Vorhaben kann nur gelingen, wenn der Kranführer nicht nur den Transport optimal durchführt – auch das zu bewegende Gut muss effizient gesichert sein, könnte ein Absturz doch zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen. Die Tätigkeit gilt daher als anspruchsvoll und wird in der Regel relativ gut entlohnt. Diesen Eigenschaften steht aber auch eine sorgfältige Ausbildung gegenüber, die sich neben der Vermittlung des theoretischen Wissens und der handwerklichen Fähigkeiten dem Ausprägen eines feinen Fingerspitzengefühls widmet. Denn in vielen Fällen sitzt der Kranführer zu weit oben und kann die Baustelle daher nicht recht überblicken – er agiert oft ohne ausreichende Sicht.
Zwei Grundformen werden unterschieden
Die Ausbildung zum Kranführer wird in der Schweiz durch die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit beaufsichtigt. Die dort entwickelte und in geltendes Recht übergegangene EKAS-Richtlinie 6510 bestimmt das Wesen der Lehre und der damit verbundenen Prüfungen, denen sich künftige Kranführer zu unterwerfen haben. Doch Ausbildung ist nicht gleich Ausbildung. Bereits mit der Anmeldung kann der Bewerber zwischen zwei Fahrausweisen wählen: Die A-Lizenz berechtigt zum Führen eines sogenannten Fahrzeugkrans. Gemeint sind Kräne, die sich mobil steuern lassen. Eingesetzt werden diese häufig auf kleineren Baustellen, ebenso aber bei Arbeiten an hohen Bäumen oder Masten. Darüber hinaus kann eine B-Lizenz erworben werden. Sie ist mit dem Privileg verbunden, einen feststehenden Drehturmkran zu bedienen. Eine Anlage also, die nicht selten über viele Wochen oder sogar Monate an einem Punkt stationiert ist und der das Merkmal der Mobilität im Regelfall nicht zukommt.
Grundlagen der Ausbildung zum Kranführer
Wer sich für einen solchen Kranführerschein bewerben möchte, sollte jedoch nicht alleine die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit beachten. Allgemein gilt, dass die erforderlichen Lehrgänge ausnahmslos durch den Schweizerischen Baumeisterverband SVB angeboten werden. Zwar werben auch private Einrichtungen mit der Ausstellung des gewünschten Zertifikats. Doch staatlich anerkannt werden können Ausbildung und Prüfung erst, wenn diese durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva lizenziert wurden. Ratsam ist es bei der Wahl der Fortbildungsstätte also, sich mit den regional agierenden Baumeisterverbänden auseinanderzusetzen und dort den Wunsch der Ausbildung vorzubringen. Wer bereits in einem Baubetrieb tätig ist, kann über ihn mühelos in einen solchen Lehrgang gelangen. Insbesondere Meister- und Ausbildungsfirmen verfügen zumeist über alle Anforderungen, die durch den Baumeisterverband sowie durch die Unfallversicherungsanstalt in solchen Fällen überwacht werden. Der Bewerber muss zudem das 18. Lebensjahr überschritten sowie einen Grundkurs in der Kranführung erfolgreich bestanden haben.
Mit wenig Aufwand zum Ziel
Die Ausbildung zum Kranführer umfasst üblicherweise eine Dauer von rund einem Jahr. Je nach Ausprägung des Kurses sowie nach Festlegung auf einen der beiden Fahrzeugtypen sind daher nur geringe zeitliche Abweichungen eingeplant. Die Lehrgänge werden auch nicht isoliert von der Arbeit durchgeführt, sondern im Regelfall berufsbegleitend absolviert. Neben den theoretischen und praktischen Fertigkeiten liegt das Ziel der Ausbildung vor allem darin, dem Kranführer alles Wissenswerte über die Arbeitssicherheit und die gesetzlichen Grundlagen seiner Tätigkeit, ebenso aber zum Aufbau und zur Funktionsweise des Krans zu vermitteln. Abgeschlossen wird die Fortbildung durch eine Prüfung, für die abermals etwa ein Tag einzuplanen ist. Mit dem erfolgreichen Ende und dem gewünschten Führerschein kann der Absolvent nun nach Höherem streben: Einerseits, indem er die hoch über dem Boden gelegene Führerkanzel des Krans steuern darf – andererseits, da ihm durch die Ausbildung weitere Türen offenstehen. So kann er sich darüber hinaus zum Baumaschinenführer oder zum Geräteführer schulen lassen.