Bachelor, Master oder Doktor?

Bachelor, Master or DoctorViele Studiengänge kann man entweder mit einem Bachelor- oder eine Masterabschluss studieren und bei manchen sogar noch einen Doktor machen. Aber welchen Abschluss braucht man, wenn man später einen Job haben will oder eine akademische Karriere im Auge hat?

Wer im akademischen Bereich etwas werden will, kommt um den Doktor nicht herum. Gleich in welchen Fächern, der Doktor beweist, dass man in der Lage ist, wissenschaftlich zu arbeiten und ist fast schon Einstellungsvoraussetzung für eine Karriere in einer Universität. Lediglich in der Medizin hat sich die Bedeutung des Doktortitels etwas gewandelt: War es früher undenkbar, dass ein praktizierender Arzt keinen Doktor hatte, so findet man heute viele vor allem niedergelassene Ärzte, denen eine Approbation ausreicht.

Bachelorstudiengang

Einen Bachelor kann man nach 6 bis 8 Semestern erreichen, je nach Universität und Studiengang. Mit diesem Abschluss will man erreichen, dass Studienzeiten verkürzt werden und man schneller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Der Bachelor ist eine vollwertige universitäre Ausbildung.

Masterstudiengang

Wer sein Fachwissen vertiefen will, der kann nach dem Bachelor noch den Master machen. Hierbei handelt es sich um eine Art Aufbaustudium. Hier geht es vor allem um wissenschaftliche Qualifikationen und deshalb wird der Master sehr oft für naturwissenschaftliche Fächer gewählt. Allerdings wird er heute in fast 90 Prozent aller Studiengänge angeboten. Für einen Masterstudiengang muss man sich erneut bewerben und bisweilen wird die Zulassung auch vom Ergebnis des Bachelors abhängig gemacht.

Staatsexamen

Die Bereiche Medizin und Rechtswissenschaften benötigen ein Staatsexamen als Prüfung und fallen deshalb nicht unter die Hoheit der Hochschulen. In diesen beiden Studiengängen hat der Gesetzgeber noch keine abschliessende Regelung gefunden. Medizin ist nach wie vor in drei Staatsexamen aufgeteilt, an deren Ende dann die Approbation steht. Bei den Rechtswissenschaften braucht man noch immer ein Staatsexamen und ein Rechtsreferendariat. In beiden Fächern ist nach wie vor auch der Doktortitel üblich.

Man braucht übrigens keinen Master, um einen Job zu finden. In machen Berufen ist man damit sogar überqualifiziert.